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Wir bieten unsere Produkte mit drei Gutachtensorten an:
ABE (allgemeine Betriebserlaubnis): Produkte mit einer ABE müssen dem TÜV vorgeführt werden und bedürfen somit keiner Anbaubestätigung. Die ABE muss lediglich im Fahrzeug mitgeführt werden.
Teilegutachten nach §19.3: Produkte mit einem Teilegutachten müssen dem TÜV vorgeführt werden. Diese Produkte wurden bereits durch den TÜV begutachtet und geprüft. Lediglich eine Anbaubestätigung ist erforderlich, diese kann bei jeder TÜV-/Dekra-/GTÜ-Prüfstelle erfolgen.
Materialgutachten: Produkte mit einem Materialgutachten müssen immer dem TÜV vorgeführt werden. Diese Produkte müssen nach §21 in die Fahrzeugpapiere eintragen werden. Die Eintragung hängt in den meisten Fällen von der TÜV-Prüfstelle ab, deshalb ist für diese Produkte eine ABE bzw. ein Teilegutachten in Vorbereitung.
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