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Gutachten und Eintragungen

Wir bieten unsere Produkte mit drei Gutachtensorten an:

ABE (allgemeine Betriebserlaubnis):
Produkte mit einer ABE müssen dem TÜV vorgeführt werden und bedürfen somit keiner Anbaubestätigung. Die ABE muss lediglich im Fahrzeug mitgeführt werden.

Teilegutachten nach §19.3:
Produkte mit einem Teilegutachten müssen dem TÜV vorgeführt werden. Diese Produkte wurden bereits durch den TÜV begutachtet und geprüft. Lediglich eine Anbaubestätigung ist erforderlich, diese kann bei jeder TÜV-/Dekra-/GTÜ-Prüfstelle erfolgen.

Materialgutachten:
Produkte mit einem Materialgutachten müssen immer dem TÜV vorgeführt werden. Diese Produkte müssen nach §21 in die Fahrzeugpapiere eintragen werden. Die Eintragung hängt in den meisten Fällen von der TÜV-Prüfstelle ab, deshalb ist für diese Produkte eine ABE bzw. ein Teilegutachten in Vorbereitung.


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